Mit dem Altersvorsorgereformgesetz wird die staatlich geförderte private Altersvorsorge in Deutschland neu aufgestellt. Hintergrund ist, dass die bisherigen Riester-Produkte vielfach als zu kompliziert, teuer und wenig flexibel kritisiert wurden. Gleichzeitig gewinnt die private Vorsorge angesichts möglicher Versorgungslücken im Alter weiter an Bedeutung. Die neuen Regelungen sind bereits beschlossen; die neuen Altersvorsorgeprodukte können ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden.
Ziele der Reform sind u. a. eine Vereinfachung der Fördersystematik, eine Reduzierung der Kosten und größere Renditechancen. Erstmals werden auch Altersvorsorgeverträge auch ohne Garantien gefördert. So soll das Altersvorsorgedepot ohne Garantie in Aktien und ETFs investieren können. Zudem wird ein sehr einfach ausgestaltetes Standarddepot eingeführt, bei dem die Kosten auf 1% der Beitragssumme gedeckelt sind. Weiterhin bestehen bleibt die Möglichkeit, Produkte mit 80% oder 100% Beitragsgarantie zu wählen.
Die Reform richtet sich damit an eine breite Zielgruppe: Arbeitnehmer, Familien, Berufseinsteiger sowie künftig auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende. Die beitragsabhängige Zulagenförderung soll insbesondere Menschen mit kleineren und mittleren Sparbeiträgen zum Aufbau einer zusätzlichen privaten Altersvorsorge motivieren.
