Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen

Im Rahmen der Umsetzung des EU-Aktionsplans Finanzuierung Nachhaltigen Wachstums wurde u. a. die MiFID-II-Richtlinie geändert. Seit dem 2. August 2022 müssen in der Anlageberatung die Nachhaltigkeitspräferenzen der Kunden abgefragt werden.

Seither haben viele Marktteilnehmer entsprechende Beratungshilfen entwickelt und stellen diese Ihren Vermittlern zur Verfügung. So wurde bei vielen Lebensversicherern die Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen in die Angebotssoftware intergriert.

Wer sich abseits der konkreten Umsetzung bei Produktgebern über die Thematik informieren möchte, der sei bspw. an das Forum Nachhaltige Geldanlagen (FNG) verwiesen. Das FNG hat sich schon lange vor der Einführung der Beratungspflichten mit nachhaltigen Geldanlagen beschäftigt und gehört quasi zu den Vorreitern in diesem Bereich.

Zum Thema Beratungspflichten stellt das FNG sowohl einen Leitfaden zur Verfügung als auch ein entsprechendes Begleitdokument. Die beiden Dateien können Sie durch einen Klick auf die entsprechenden Grafik herunterladen.