Auswahlverfahren

Bisher gibt es noch keine allgemein verbindlichen Regelungen, die es erlauben eine bestimmte Kapitalanlage, bspw. einen Investmentfonds, oder ein bestimmtes Altersvorsorgeprodukt als eindeutig nachhaltig zu identifizieren.

Daher werden in der Praxis verschiedene Auswahlverfahren herangezogen, die z. T. auch gleichzeitig oder nacheinander angewendet werden. Eine der gängisten Verfahren werden im Folgenden vorgestellt:

Ausschlusskriterien

Best-In-Class-Ansatz

Negativliste

Positivliste

Fazit


Best-in-Class-Ansatz

Die Idee des Best-In-Class-Ansatzes geht davon aus, dass nur in die Besten einer “Klasse”, als bspw. einer Branche oder eines Landes investiert wird. Innerhalb der Klasse werden die Unternehmen bezüglich ihrer Umsetzung der ESG-Kriterien miteinander verglichen. Dabei werden bspw. Kriterien wie Energieverbrauch, etablierte Umweltmanagement-Systeme, Schulungsprogramme für Mitarbeiter oder ein unabhängiger Aufsichtsrat angewendet. Die Unternehmen, die innerhalb ihrer Klasse am besten abschneiden, können dann einen Best-In-Class-Stempel erhalten.

Dieser Ansatz ist in der Finanzbranche sehr weit verbreitet und auch anerkannt. Dadurch ist er für viele Unternehmen ein Anreiz geworden, sich in der eigenen Branche zu profilieren und vor allem auch in nachhaltigen Indizes, wie z. B. dem Dow Jones Sustainability Index (DJSI) gelistet zu werden. Dies kann zu belebenden Konkurrenzkömpfeninnerhalb der Banche führen, die wiederum in manchen Fällen zu tatsächlichen Verbesserungen innerhalb der Unternehmen führen.

Vorteilhaft ist zudem, dass eine solche Bewertung nicht nur den großen Unternehmen einer Branche vorbehalten ist, so dass sich auch kleinere Unternehmen in dieser Konkurrenzsituation behaupten können. Gerade für Fondsmanage ist dieser Ansatz sehr interessant, da er eine breitere Streuung der Anlageermöglicht und auf diese Weise dazu beitrgät die Volatilität der Fondskurse zu verringern.

Ein weiterer Vorteil ist, dass die Bewertungen nicht nur an die Branchenriesen angelegt werden, sodass auch kleinere Unternehmen diesen Konkurrenzkampf gewinnen können. Für Fondsmanager ist der Ansatz reizvoll, weil sie dadurch eine breitere Streuung erreichen, was die Volatilität der Fondskurse minimieren kann.

Hauptkritikpunkt des Best-In-Class-Anssatzes ist das Fehlen von Ausschlusskriterien. Da zunächst keine Branchen ausgeschlossen werden, können auch Unternehmen in nicht-nachhaltigen und ethisch umstrittenen Bereichen wie Öl- und Gasförderung oder Waffenherstellung mit einem Best-In-Class-Siegel ausgezeichnet werden. Ein bekanntes Beispiel dafür ist BP (British Petroleum), das als nachhaltigstest Unternehmen seiner Branche gegolten hatte, in einer allerdings nicht-nachhaltigen Branche. BP war in der Ölbranche das “Best-In-Unternehmen”, bis dessen Bohrinsel Deepwater Horizon den Golf von Mexiko verpestete.


Negativliste / Ausschlusskriterien

Hierbei handelt es sich um eine Liste, auf der anhand zuvor festgelegter Kriterien Investitionen in bestimmte Unternehmen, Staaten oder Sektoren ausgeschlossen werden. Auf einigen Negativlisten finden sich zum Beispiel Anteile von Unternehmen, die Kinderarbeit zulassen, Menschenrechte verletzen oder Streubomben produzieren.

Ausschlusskriterien  sollen sicherstellen, dass bestimmte Unternehmen oder Staaten von Invetitionen ausgeschlossen werden, weil sie bspw. Produkte herstellen, die bestimmte soziale, ökologische und governancebezogene Kriterien nicht erfüllen. Möglicherweise widersprechen die Produkte den Wertvorstellungen des Investors oder verstoßen gegen internationale Normen und Standards, wie sie etwa von der OECD, der ILO oder der UN definiert werden. Häufige Ausschlusskriteriensind die Herstellung von Tabak, die Verletzung von Menschenrechten oder der Verstoss gegen Arbeitsnormen. Bei Staatsanleihen kann es ein KO-Kriterium sein, wenn in dem betreffenden Staat die Todesstrafe zur Anwendung kommt.

So verpflichtet sich bspw. die C-QUADRAT Asset Management zum Verbot des unmittelbaren Investments in geächtete Rüstungsgüter. Davon sind sowohl direkte Produzenten von entsprechenden Waffensystemen als auch die Hersteller von zweckdienlichen Komponenten betroffen. Als geächtete Rüstungsgütern werden die im Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs genannten Waffen verstanden: Landminen und Streumunition. Zusätzlich werden Unternehmen ausgeschlossen, die Uranmunition herstellen oder an deren Herstellung beteiligt sind. Den genannten Investmentverboten unterliegen alle von der C-QUADRAT Asset Management GmbH verwalteten und beratenden Einzeltitelfonds.


Positivliste

Während die Negativliste darauf abstellt, bestimmte Unternehmen oder Branche auszuschliessen, von denen man annimmt, dass sie nicht nachhaltig sind, wird bei Nutzung von Positivlisten vorrangig oder ausschließlich in Unternehmen investiert, die besonders umweltfreundlich produzieren oder über besonders gute und sozialverträglliche Beziehungen zu Stakeholdern (Mitarbeiter, Lieferanten etc.) verfügen.

Negativlisten vermeiden also die Investition in bestimmte Unternehmen, während Positivlisten diese unterstützen.


Fazit

In der Praxis ist häufig zu beobachten, dass verschiedene Auswahlverfahren miteinander kombiniert werden. So können bspw. zunächst per Ausschlussverfahren bestimmte Branchen ausgelistet werden, um dann in den verbleibenden Branchen nach einem Best-In-Class-Ansatz zu selektieren.

Keines der Verfahren ist vollkommen und unstrittig; allerdings wirft das gesamte Thema Nachhaltigkeit immer wieder Fragen auf. Häufig stehen die Ziele einer Investition in unmittelbarem Zielkonflikt. Eines der am häufigsten kontrovers diskutierten Themen ist die Nutzung von Kernenergie. Auf der einen Seite trägt Kernenergie erheblich zur Reduzierung von CO2 bei, auf der anderen gibt es ethisch-moralische Bedenken im Hinblick auf die vermeintlich mangelnde Sicherheit und Beherrschbarkeit.

Ähnliche Zielkonflikte könnten sich auch im Bereich der Gentechnologie aufbauen. Während auch hier überwiegend ethische Gründe zu einer Ablehnung führen, wurde aktuell bei der Entwicklung der Corona-Impfstoffe auf Methoden und Erfahrungen aus der Gentechnologie zurückgegriffen. DNA- und RNA-Impfstoffe enthalten genetische Informationen des Erregers. Könnten daher mRNA-Impfungen, wie die von Biontech und Pfizer, die Ende Dezember 2020 zugelassen und erstmalig verabreicht wurden, unbeabsichtigt eine Autoimmunerkrankung oder DNA-Veränderungen auslösen? Wenn es um die Gesundheit geht – oder sollte man besser sagen um den Profit der Pharmaindustrie? – dann wird also ganz offensichtlich der Einsatz der Gentechnologie anders bewertet als etwa in der Landwirtschaft.

Insofern wird es vermutlich auf nicht absehbare Zeit immer wieder Diskussionen über die tatsächliche Nachhaltigkeit einer Kapitalanlge bzw. Investition geben. Der Inhalt dieser Diskussion wiederum ist in hohem Maße abhängig von den subjektiven Maßstäben, die jeder einzelne Diskussionsteilnehmer anwendet.